Hinweise aus Asylverfahren zu Kriegsverbrechen
Neue Erkenntnisse aus Asylverfahren sollen bei der Strafverfolgung von Kriegsverbrechen helfen.
Berlin/Nürnberg – In Asylverfahren werden immer häufiger Hinweise auf Kriegsverbrechen gegeben. Das geht aus einem Bericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor, der dem Bundesinnenministerium vorliegt und dem ARD-Magazin “Monitor” vorab zugespielt wurde.
Demnach wurden im vergangenen Jahr in rund 3.400 Asylverfahren Angaben zu Kriegsverbrechen gemacht. Dies entspreche einer Steigerung von 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders häufig wurden Hinweise auf Kriegsverbrechen in Verfahren mit Geflüchteten aus Syrien, Afghanistan und dem Irak gegeben.
Die Informationen aus den Asylverfahren können bei der Strafverfolgung von Kriegsverbrechen von großer Bedeutung sein. Denn sie liefern nicht nur Hinweise auf mögliche Täter, sondern auch auf konkrete Vorfälle und Tatmuster.
Das Bundesinnenministerium hat daher angekündigt, die Zusammenarbeit zwischen den Asylbehörden und der Staatsanwaltschaft zu verstärken. Ziel sei es, Kriegsverbrecher zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
In diesem Zusammenhang hat die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eine entsprechende Ermittlungsgruppe eingerichtet. Die Gruppe ist für die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen in Syrien zuständig.
Ermittler der Gruppe haben bereits erste Hinweise aus Asylverfahren ausgewertet. Dabei sind sie auf Fälle gestoßen, in denen geflüchtete Syrer offenbar von Mitgliedern des syrischen Geheimdienstes gefoltert wurden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ist zuversichtlich, dass die neuen Erkenntnisse aus den Asylverfahren zu einer erfolgreichen Strafverfolgung von Kriegsverbrechen beitragen werden. “Wir gehen davon aus, dass wir in den kommenden Jahren eine Reihe von Kriegsverbrechern vor Gericht bringen können”, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen ist ein komplexes und langwieriges Unterfangen. Doch die neuen Erkenntnisse aus den Asylverfahren zeigen, dass es möglich ist, Kriegsverbrechern auch Jahre nach ihren Taten auf die Spur zu kommen.
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