Drucksachen,20/14017: Antrag Ein Tierschutzgesetz, das Tiere schützt – Echte Novellierung jetzt vorantreiben (PDF)

20/14017: Antrag Ein Tierschutzgesetz, das Tiere schützt – Echte Novellierung jetzt vorantreiben (PDF)

2023-12-03 11:00

Bundestag

Antrag

der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ein Tierschutzgesetz, das Tiere schützt – Echte Novellierung jetzt vorantreiben

Drucksache 20/14017

20.12.2023

Berlin: Bundesanzeiger Verlag, 2023

ISSN 0722-8333

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

I.

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

  • Tierschutz ist kein Luxus, sondern eine moralische und ethische Grundpflicht. Alle Menschen, besonders aber die vom Menschen gehaltenen Tiere, haben ein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
  • Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zu einem Paradigmenwechsel in der Tierhaltung und zu einem umfassenden Tierschutzgesetz verpflichtet.
  • Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Nutztierhaltung“ (BT-Drs. 20/7465 vom 24.10.2023) wird dieser Verpflichtung nicht gerecht.
  • Zahlreiche Tierschutzverbände, die Landwirtschaft und die Wissenschaft fordern eine echte Novellierung des Tierschutzgesetzes.

II.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  • einen umfassenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes vorzulegen, der die folgenden Maßnahmen umfasst:

  • Verankerung eines Grundsatzes der Tierwohlorientierung im Tierschutzgesetz

  • Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Tieren
  • Verbesserung der Haltungsvorschriften für alle Tierarten
  • Verbot qualvoller Eingriffe
  • Ausbau des Tierschutzes in der Lebensmittelproduktion
  • Einrichtung einer unabhängigen Tierschutzbehörde
  • Förderung von Forschung und Innovation im Tierschutz
  • Verstärkte Aufklärung und Bildung zu Tierschutzthemen

  • den Gesetzentwurf mit den berührten Interessenverbänden abzustimmen und ihre Vorschläge zu berücksichtigen.

III.

Der Deutsche Bundestag beauftragt den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, federführend und unter Mitberatung durch den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, einen Gesetzentwurf nach Maßgabe der unter II. aufgeführten Forderungen zu erarbeiten und dem Bundestag zur weiteren Beratung vorzulegen.

Begründung

Tiere sind fühlende Lebewesen, die ein Recht auf ein würdevolles Leben haben. Das Tierschutzgesetz soll Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Nutztierhaltung“ greift jedoch zu kurz und wird den im Koalitionsvertrag zugesagten Paradigmenwechsel in der Tierhaltung nicht herbeiführen.

Es ist daher notwendig, ein umfassendes Tierschutzgesetz zu erlassen, das die in der Begründung aufgeführten Forderungen berücksichtigt. Nur so kann Deutschland seiner Verantwortung für den Tierschutz gerecht werden und ein Tierwohlniveau sicherstellen, das dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und den ethischen Maßstäben der Gesellschaft entspricht.

Friedrich Ostendorff Renate Künast Tabea Rößner

und Fraktion


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